Der Verkehrsgarten eignet sich hervorragend zum Üben im Schonraum. Die Nutzung von motorlosen Fahrzeugen und fahrzeugähnlichen Geräten, wie Inlineskates, Trottinetts, Spielgeräten, etc., ist im Verkehrsgarten erlaubt. Bei Schulbetrieb ist die Benützung des Verkehrsgartens nicht möglich, weil dies zu unnötigen Ablenkungen der anwesenden Schulklasse führt.
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