Im und auf dem Rhein

Rheinpolizei Basel-Stadt / Kantonales Schifffahrtsamt des Kantons Basel-Stadt

Zuständig für die Kleinschifffahrt ist die Rheinpolizei. Als Kleinschiffe - auch Vergnügungsschiffe genannt - gelten Schiffe, deren Schiffskörper eine Höchstlänge von weniger als 20 Meter aufweisen oder die eine Wasserverdrängung von weniger als 100 m3 (Gesamtgewicht< 100t) haben. Für die Grossschifffahrt sind die Schweizerische Rheinhäfen SRH zuständig.