Abnahme des Ausweises durch die Polizei

Es gelten folgende Telefonzeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr

Persönliche Vorsprache ist nur noch nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

 

Es handelt sich um eine Sofortmassnahme zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmenden vor nicht fahrfähigen und gefährlichen Fahrzeuglenkerinnen und -lenkern. Die wichtigsten Gründe für einen sofortigen Entzug sind:

  • Fahren in angetrunkenem Zustand (ab 0.80 Promille bzw. 0.40 mg/l)
  • Fahren unter Drogeneinfluss
  • exzessive Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • krasse andere Verkehrsregelverletzungen

Die Abnahme des Führerausweises hat die gleiche rechtliche Wirkung wie ein Entzug. Das bedeutet, dass der Betroffene bis auf weiteres keinerlei Motorfahrzeuge mehr lenken darf.

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und des Leumundes der betroffenen Person entscheidet die Administrativmassnahmebehörde über den definitivem Entzug des Führerausweises. Die Dauer der vorläufigen polizeilichen Abnahme des Führerausweises bis zum definitiven Entscheid der Administrativbehörden wird bei einem allfälligen folgenden Entzug angerechnet.