Lohn Polizist/-in
- Alterskategorie I: bis 26 Jahre
- Lohnklasse 10 / Stufe B
- Alterskategorie II: 27-33 Jahre
- Lohnklasse 10 / Stufe C
- Alterskategorie III: 34 und älter
- Lohnklasse 10 / Stufe 1
Während dem ersten Ausbildungsjahr an der Interkantonalen Polizeischule (IPH) werden einmalige Spesen in der Höhe von CHF 2'750.- ausbezahlt.
Bereits während der Ausbildung profitieren Sie von CHF 400.- Arbeitsmarktzulage.
Lohnentwicklung:
Nach 1 Jahr: Bei Bestehen der Eidg. Berufsprüfung-Vorprüfung (EBP-V) wird eine Stufe gewährt.
Nach 2 Jahren: Bei Bestehen der Eidg. Berufsprüfung (Abschlussprüfung) Aufstieg in Lohnklasse 11. Die Lohnstufe wird individuell berechnet.
Nach 4 Jahren: Erfolgt die erste Beförderung zum/-r Gefreiten und Aufstieg in Lohnklasse 12.
Nach 8 Jahren: Erfolgt die nächste Beförderung in den Rang des Wachtmeisters und Einreihung in Lohnklasse 13.
(Immer vorausgesetzt Sie erfüllen die Anforderungen.)