Lohn Polizist/-in

  • Alterskategorie I: bis 26 Jahre
    • Lohnklasse 10 / Stufe B
  • Alterskategorie II: 27-33 Jahre
    • Lohnklasse 10 / Stufe C
  • Alterskategorie III: 34 und älter
    • Lohnklasse 10 / Stufe 1

Während dem ersten Ausbildungsjahr an der Interkantonalen Polizeischule (IPH) werden einmalige Spesen in der Höhe von CHF 2'750.- ausbezahlt.

Bereits während der Ausbildung profitieren Sie von CHF 400.- Arbeitsmarktzulage.

Lohnentwicklung:

Nach 1 Jahr: Bei Bestehen der Eidg. Berufsprüfung-Vorprüfung (EBP-V) wird eine Stufe gewährt.

Nach 2 Jahren: Bei Bestehen der Eidg. Berufsprüfung (Abschlussprüfung) Aufstieg in Lohnklasse 11. Die Lohnstufe wird individuell berechnet.

Nach 4 Jahren: Erfolgt die erste Beförderung zum/-r Gefreiten und Aufstieg in Lohnklasse 12.

Nach 8 Jahren: Erfolgt die nächste Beförderung in den Rang des Wachtmeisters und Einreihung in Lohnklasse 13.

(Immer vorausgesetzt Sie erfüllen die Anforderungen.)

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