Parkverbotsschilder: Häufig gestellte Fragen

Wann ist der Schalter geöffnet?
Montag,  Mittwoch und Freitag          12.00 – 16.00 Uhr

Wie viele Tage kann ich absperren?
Es kann bis maximal drei Tage abgesperrt werden. Dies ist jedoch nachvollziehbar zu begründen.

Wie viele Parkfelder darf ich absperren?
Die Länge der abgesperrten Zone beträgt im Normalfall drei Fahrzeuglängen, ca. 15 Meter.

Was ist, wenn ich mehr als 15 Meter benötige?
Wird mehr benötigt, ist dies im Meterfeld und im Bemerkungsfeld entsprechend anzugeben, z.B. Lastwagen mit Anhänger, Fassadenlift, Überseecontainer etc. Es dürfen maximal 40 Meter abgesperrt werden.

Zu welchem Zweck darf ich mobile Parkverbote aufstellen? (max. 3 Tage)

  • privater oder gewerblicher Umzug
  • grosse Materialanlieferung, z.B. Möbel, Heizöl, Pellets etc.
  • Freihalten der Zone für Kurzbaustelle oder örtlich gebundene Unterhaltsarbeiten
  • Stellen einer Mulde

Was muss beim Aufstellen einer Mulde beachtet werden?
Eine Mulde oder auch eine Installationsfläche bis 10m2, kann mit Parkverbotsschildern freigehalten werden. In jedem Fall besteht eine Meldepflicht beim Tiefbauamt, Allmendverwaltung. Dauert die Belegung mehr als 3 Tage, ist eine Allmendbewilligung erforderlich.

Wie bekomme ich eine Allmendbewilligung?
Weitere Infos siehe www.tiefbauamt.bs.ch

Was muss ich machen, nachdem ich die Signale aufgestellt habe?
Bei der Abholung der Signale am Schalter wird ein Merkblatt «Mobile Parkverbotssignale – Fahrzeugkontrollliste» ausgehändigt. Dieses muss zwingend beim Zeitpunkt der Aufstellung mit Datum, Zeit und den am betreffenden Ort bereits parkierten Fahrzeugen (Kontrollschild und Marke) ausgefüllt werden.

Was ist zu tun bei Verlust?
Die Signaltafeln sind Besitz der Kantonspolizei Basel-Stadt. Bei Verlust eines oder mehrerer Schilder muss am Schalter eine Kleinanzeige erstellt werden.

Wann brauche ich Parkverbotsschilder?
Wenn Sie im öffentlichen Strassenraum innerhalb des Kantons Basel-Stadt eine Parkierungsfläche absperren möchten.

Gibt es eine andere Möglichkeit Parkierungsfläche abzusperren?
Nein. Das Aufstellen von privatem Material oder Gegenständen wie Stühlen, Kisten oder dergleichen ist verboten. Es darf kein öffentlicher Parkraum abgesperrt werden, um Parkplätze fürs Zügeln oder andere Anlässe zu schaffen. Sie benötigen eine polizeiliche Genehmigung.

Benötige ich die Parkverbotsschilder, wenn ich ein Strassenfest oder Event plane?
Nein. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Allmendverwaltung. Strassenfeste unterliegen der Meldepflicht bei der Allmendverwaltung.

Wie kann ich mobile Parkverbotsschilder fürs Zügeln bestellen?
Die mobilen Parkverbotsschilder können Sie bequem online mit diesem Formular bestellen. Achtung: Die Bestellung muss mindestens 8 Tage im Voraus erfolgen.

Ich habe eine Online-Bestellung getätigt und nun haben sich meine Pläne geändert. Kann ich den Termin verschieben?
Ja. Die Anpassung muss mindestens 3 Arbeitstage im Voraus an die Mailadresse kapo.mobilesignale@jsd.bs.ch beantragt werden, bitte mit Angabe der Auftrags- und Telefonnummer. Eine Vorverschiebung ist nicht möglich.

Kann ich meine Online-Bestellung stornieren?
Nur in begründeten Fällen kann eine Stornierung vorgenommen werden. Diese muss mindestens 3 Arbeitstage im Voraus an die Mailadresse kapo.mobilesignale@jsd.bs.ch beantragt werden.

Ich habe technische Problem mit der Online-Bestellung. An wen kann ich mich wenden?
Im Falle von technischen Problemen können Sie eine Mail an die Mailadresse kapo.mobilesignale@jsd.bs.ch senden, kapo.mobilesignale@jsd.bs.ch, gegebenenfalls mit Telefonnummer für einen Rückruf.

Wie viel im Voraus kann ich die Parkverbotsschilder abholen?
Die Parkverbotsschilder werden maximal eine Woche vor dem Gültigkeitsdatum herausgegeben.

Was muss ich zur Abholung mitbringen?
Zur Abholung bringen Sie bitte ihren Ausweis mit.

Wann muss ich die Parkverbotsschilder aufstellen?
Die Parkverbotsschilder müssen Sie mindestens 48 Stunden, maximal eine Woche vor dem Umzug, an dem von Ihnen definierten Ort aufstellen.

Was mache ich mit den Parkverbotsschildern nach dem Umzug?
Entfernen Sie bitte die Parkverbotsschilder aus dem Abschnitt und lagern Sie diese bis zur Rückgabe an einem sicheren Ort.

Bis wann muss ich die Parkverbotsschilder retournieren?
Die mobilen Parkverbotsschilder sind bis spätestens am übernächsten Schalteröffnungstag zurück zu bringen.

Was muss ich bei der Rückgabe mitbringen?
Zur Rückgabe müssen Sie die ausgeliehenen Parkverbotsschilder mitbringen. Ansonsten kann die Auszahlung des Depots nicht erfolgen. Wenn Sie mit einer Karte bezahlt haben, muss auch wieder dieselbe Karte für die Rückbuchung mitgebracht werden.

Kann eine andere Person für mich die bestellten Parkverbotsschilder abholen?
Ja, das ist problemlos möglich.

Ich habe kein Auto. Wie kann ich die Tafeln trotzdem beziehen?
Fragen Sie jemanden aus Ihrem Familien-/Freundeskreis. Mieten Sie ein Mobility-Auto, bestellen Sie ein Taxi oder beauftragen Sie eine Kurierzentrale in Basel. Vielleicht kann es auch Ihr Zügelunternehmen für Sie übernehmen.

Wie kann ich am Schalter bezahlen?
Grundsätzlich erfolgt die Zahlung elektronisch (Postcard, VISA, MasterCard, Twint etc.).

Wie stelle ich die Parkverbotsschilder korrekt auf?