Pflichtwidriges Verhalten nach Verkehrsunfall zwischen Motorrad und Personenwagen

Am Dienstag, 2. April 2024 ereignete sich nach dem Wiesenkreisel bei der Auffahrt auf die A3 in Fahrtrichtung Frankreich ein Verkehrsunfall zwischen einem Motorrad und einem Auto, wobei sich der Lenker des Motorrades pflichtwidrig verhielt.

Am Dienstag, 2. April 2024, um 21.52 Uhr ereignete sich in der Einfahrt zur Autobahn A3 ein Verkehrsunfall. Nach der Einfahrt vom Wiesenkreisel kam es zu einer Kollision zwischen einem Motorrad und einem Personenwagen. Ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern, entfernte sich die Lenkerin oder der Lenker des Motorrades von der Unfallstelle und verhielt sich damit pflichtwidrig.

Der Lenker oder die Lenkerin des Motorrades, sowie Personen, welche Angaben zum Unfallhergang machen können, werden gebeten, sich bei der Verkehrspolizei unter Tel. 061 208 06 00 oder über KapoVrk.VLZ@jsd.bs.ch zu melden.

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